Krankenkassen wälzen ab 2010 Einziehung der Krankenhauszuzahlung auf Kliniken ab

Volljährige Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung sind bei einem vollstationären Krankenhausaufenthalt nach dem Sozialgesetzbuch verpflichtet, eine Eigenbeteiligung in Höhe von zehn Euro pro vollstationären Behandlungstag zu übernehmen, sofern sie nicht insgesamt zuzahlungsbefreit sind. Die Zuzahlungspflicht ist auf maximal 28 Tage im Kalenderjahr begrenzt.
Durch das Krankenhausfinanzierungsreformgesetz (KHRG) ist die Einziehung dieser Krankenhauszuzahlungen ab 1. Januar vollständig auf die Krankenhäuser übertragen worden, man spricht auch von dem so genannten „Zuzahlungsinkasso".

Durch die Übertragung der Einziehung von Krankenhauszuzahlungen sind die Krankenhäuser gezwungen, dieses administrativ umzusetzen, was einen erheblichen Mehraufwand nach sich zieht. Die Vergütungsansprüche des Krankenhauses gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse verringern sich um den Eigenbeteiligungsanteil der Versicherten. Durch diesen Umstand wird den Kliniken faktisch im großen Stil die Durchführung von Inkassomaßnahmen bei säumigen Patienten abverlangt.
„Wir können nur an die Patienten appellieren, uns so weit wie möglich bei den zusätzlichen bürokratischen Vorgängen zu unterstützen.", betonte Roland Ranftl, Geschäftsführer der Klinikum Bayreuth GmbH.

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