FFP2-Pflicht ab 18. Januar auch an der Klinikum Bayreuth GmbH

Beim Einkaufen, im Zug oder im Bus: Ab dem kommenden Montag, 18. Januar, gilt die FFP 2-Maskenpflicht. Dieser Vorgabe der Bayerischen Staatsregierung schließt sich die Klinikum Bayreuth GmbH an. Das heißt: Wer ab Montag als

  • Besucher (mit Ausnahmegenehmigung)
  • Patient eines MVZ oder in Einzelfällen zur stationären Aufnahme
  • Begleitperson oder als
  • Lieferant/Handwerker/Geschäftspartner

das Klinikum oder die Klinik Hohe Warte betreten möchte, braucht zwingend eine FFP-2-Maske. Bitte sorgen Sie vor, besorgen Sie sich eine solche Maske. Wir können keine Ausnahmen machen.

 

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