Abschlussbericht Beatmungskommission

| Pneumologie 

„In keinem der untersuchten Fälle ist nachweislich ein Patient zu Schaden gekommen. Und es haben sich keine Hinweise darauf ergeben, dass die Indikation der Behandlung und Beatmungsdauer nach monetären Gesichtspunkten erfolgt sind", sagen die Kommissionsmitglieder Prof. Dr. Harald Rupprecht, Stellvertretender Ärztlicher Direktor, und Dr. Claus Steppert, Chefarzt der Klinik für Pneumologie der Klinikum Bayreuth GmbH. Landrat Hermann Hübner, Aufsichtratsvorsitzender der Klinikum Bayreuth GmbH, betonte in der Pressekonferenz, dass er froh darüber sei, dass die Vorwürfe eindeutig entkräftet wurden. Damit erhält der Chefarzt die Leitung der Intensivstation zurück.

Landrat Hermann Hübner, Aufsichtratsvorsitzender der Klinikum Bayreuth GmbH, betonte in der Pressekonferenz, dass er froh darüber sei, dass die Vorwürfe eindeutig entkräftet wurden. Damit erhält der Chefarzt die Leitung der Intensivstation zurück.

Die Beatmungskommission wurde vom Aufsichtsrat der Klinikum Bayreuth GmbH als eine von insgesamt drei Kommissionen als Reaktion auf die öffentlichen Vorwürfe gegen das Klinikum Bayreuth im Sommer 2014 eingesetzt, um zu klären, ob Patienten aus monetär orientierten Gründen jedoch medizinischen nicht erforderlich auf Intensivstationen beatmet wurden.

Im Rahmen der Kommissionsarbeit konnte unter Anderem eine statistische Auswertungen der DRG-Daten aus den Jahren 2010 bis Mitte 2014 zur Beatmungsdauer im Klinikum Bayreuth im Vergleich zu verfügbaren nationalen und bayerischen Datensätzen des größten deutschen Krankenversicherers vorgenommen werden. Verschiedene Fragestellungen wurden sehr ausführlich und mit unterschiedlichen statistischen Methoden und Betrachtungsweisen bearbeitet. Es wurde insbesondere überprüft, ob knapp oberhalb der entgeltrelevanten DRG-Basis-Grenzen 96, 250, 500, 1000 und 1800 Stunden auffällige Häufungen der Beatmungszeiten zu verzeichnen waren. Weiterhin konnten Mitarbeiter aus dem ärztlichen und pflegerischen Bereich zu den erhobenen Vorwürfen befragt werden. Zur Beurteilung von Einzelfällen anhand der vorliegenden Patientenakten wurden externe internistische Intensivmediziner als Gutachter bestellt.

Eine in der Presse erwähnte Verdoppelung der Beatmungsstunden ist über den untersuchten Zeitraum der Jahre 2010 bis 2014 so nicht nachvollziehbar. Die mittleren Beatmungsstunden pro Fall schwanken auf vier Intensivstationen des Klinikum Bayreuth innerhalb des Beobachtungszeitraums vom ersten Halbjahr 2010 bis zum ersten Halbjahr 2014 stark. Allerdings liegen alle Intensivstationen im ersten Halbjahr 2014 teils knapp, teils deutlich unterhalb der mittleren Beatmungsstunden des ersten Halbjahres 2010. Die Gründe für diese Schwankungen in beide Richtungen sind unklar und wahrscheinlich multifaktoriell bedingt. Steigende Beatmungszeiten im Jahr 2013 könnten beispielsweise auf bauliche Maßnahmen zurückgeführt werden, die die Option bieten, langzeitbeatmete Patienten nicht mehr in externe Kliniken zum Abtrainieren von der Beatmung verlegen zu müssen.

Die Untersuchung der Anzahl von Patienten, bei denen die Beatmung 24 Stunden unterhalb bzw. oberhalb der jeweiligen entgeltrelevanten DRG-Basis-Grenzen von 96, 250, 500, 1000 und 1800 Stunden beendet wurde, ergab über den kumulativen Gesamtzeitraum von 2010 bis zum ersten Halbjahr 2014 keine systematischen oder statistisch signifikanten Häufungen an den jeweiligen Basis-DRG-Grenzen.

Bei der Begutachtung von Einzelfällen auf Basis der Patientenakten durch externe Gutachter zeigte sich in keinem Fall ein hinreichender Verdacht für eine systematische, ökonomisch orientierte Verlängerung der Beatmungsdauer von Patienten. Im Rahmen der gezielten Befragung von ärztlichen und pflegerischen Mitarbeitern wurden für die Mitglieder der Beatmungs-Kommission jedoch einhellig medizinisch-organisatorische und strukturelle Probleme ersichtlich, die geeignet sind, längere Beatmungszeiten zu bedingen. In der Zusammenschau der statistischen Daten und organisatorischen Informationen liegt nach einhelligem Urteil der Kommission kein Beweis für erfolgte vorsätzliche Manipulationen im Sinne einer ökonomisch orientierten strategischen Steuerung der Beatmungsdauer vor. In einzelnen Fällen wurden von der Kommission Unregelmäßigkeiten insbesondere im strukturellen und medizinisch-organisatorischen Bereich aufgedeckt und benannt. Die Beatmungs-Kommission hat dazu eine Reihe von konkreten Vorschlägen, die zum Teil bereits umgesetzt sind, an den Aufsichtrat und den Vorstand des Klinikums Bayreuth weitergeleitet.

So rät die Kommission dazu interprofessionell ausgerichtete therapeutische Konzepte zum Beatmungsmanagement als eine qualitätssichernde Maßnahme zu etablieren und dem diensthabenden Assistenzarzt im Früh- und im Spätdienst einen erfahrenen Facharzt als Oberarzt zur Seite zu stellen, der auch im Nachtdienst durch einen Rufdienst jederzeit erreichbar ist. Zur Sicherstellung einer umfassenden und rechtzeitigen Informationsdurchdringung von Tagestherapieplänen und allen notwendigen diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen empfehlen die Experten eine interdisziplinäre morgendliche Visite mit allen am Behandlungsprozess beteiligten Medizinern und Pflegekräften. Um neue Mitarbeiter im ärztlichen Bereich besser auf die herausfordernden Aufgaben auf einer Intensivstation vorzubereiten, schlägt die Kommission vor, mehrwöchige Vorbereitungskurse und zusätzlich für alle Mitarbeiter klinikübergreifend standardisierte Arbeitsanweisungen zu etablieren. Mit einem geeigneten elektronischen Dokumentationssystem könnten diese Arbeitsanweisungen mit den Patientendaten verknüpft werden und damit die Behandlungsqualität zu jedem Zeitpunkt sicherstellen. Verbesserungspotenzial besteht außerdem in der Kommunikation zwischen verschiedenen Berufsgruppen und Fachbereichen. Um diesen zu nutzen, empfiehlt die Kommission neben regelmäßigen Teambesprechungen auch einen Häuser übergreifenden Austausch. Bei unterschiedlichen ethischen Vorstellungen in speziellen Einzelfällen - Maximaltherapie versus palliative Versorgung - sollte das klinische Ethikkomitee der Klinikum Bayreuth GmbH häufiger als bisher hinzugezogen werden.

Oberbürgermeisterin Brigitte Merk-Erbe als Vorsitzende des Krankenhauszweckverbandes und der Aufsichtsratsvorsitzende der Klinikum Bayreuth GmbH, Landrat Hermann Hübner, lobten die gründliche Arbeit der Kommission und bedankten sich ausdrücklich bei allen Kommissionsmitgliedern.

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