Besuche bei Schwerkranken/Sterbenden
Die Klinikum Bayreuth GmbH macht Patientenbesuche in Ausnahmefällen auch während der Pandemie möglich. Ausnahmefälle sind schwerstkranke und sterbende Patienten, Patienten mit langer stationärer Behandlungdauer, Palliativpatienten sowie Patientinnen der Entbindungsstation. Wer eine dieser Patientinnen/einen dieser Patienten besuchen möchte, braucht dazu eine Ausnahmegenehmigung, die der Chefarzt oder ein Oberarzt der zuständigen Klinik ausstellt. Darüber hinaus muss der Besucher einen negativen SARS-CoV2-Test (Antigenschnelltest oder PCR-Test) vorweisen, der nicht älter als 48 Stunden ist. In kritischen Ausnahmesituationen können Antigenschnelltest auch direkt auf der jeweiligen Station vorgenommen werden.
