Aktuelle Besuchsregelung

Es geht um Omikron – und es geht um Weihnachten. Um ein möglichst gesundes Fest. Seit Freitag, 17. Dezember 2021, gilt für das Klinikum und die Klinik Hohe Warte deshalb eine angepasste Besuchsregelung.

Die Besuchsregelung sieht so aus: Besuche sind nur noch mit schriftlicher Genehmigung der behandelnden Ärztin oder des behandelnden Arztes (Oberarzt/Klinikdirektor) möglich. Diese Genehmigung wird grundsätzlich nur erteilt, wenn sich eine Patientin oder ein Patient länger als sieben Tage stationär am Klinikum oder in der Klinik Hohe Warte aufhält. Neben der Genehmigung müssen sich Besucherinnen und Besucher einen negativen Test vorweisen. Externe Test werden akzeptiert, sofern sie tagesaktuell sind. Testmöglichkeit vor Ort: im Klinikum von Montag bis Freitag von 15 bis 17 Uhr, Samstag und Sonntag von 14 bis 16 Uhr. In der Kilinik Hohe Warte nur am Samstag und Sonntag, hier ebenfalls von 14 bis 16 Uhr. Besuche sind zwischen 14 und 18 Uhr (Stand 22.12.2021) möglich. Besucherinnen und Besucher buchen sich nach Vorliegen der ärztlichen Genehmigung ihren Besuchstermin über die Telefon-Hotline unter der Nummer 0921 400-753609.

Warum die Klinikum Bayreuth GmbH diese Maßnahmen jetzt ergreift, erklärt der Pandemiebeauftragte des Maximalversorgers, PD Dr. Thomas Bollinger. „Noch können wir nicht genau einschätzen, wie sich die Omikron-Variante in den Krankheitsverläufen auswirkt. Fest steht aber, dass sie mindestens genauso ansteckend wenn nicht gar ansteckender als die Delta-Variante ist. Unter Umständen sind auch Geimpfte häufiger ansteckend. Angesichts der Inkubationszeit, die nach derzeitigen Erkenntnissen bei zwei bis vier Tagen liegt, steuern wir jetzt gegen, um an Weihnachten eine hoffentlich stabile Situation ohne größere Ausbrüche vorzufinden. Denn an Weihnachten sind auch die Kapazitäten der Krankenhäuser nicht in vollem Umfang einsetzbar.“

Den Test vor Ort begründet PD Dr. Bollinger mit Erfahrungen der vergangenen Tage. „Trotz der 2G-plus-Regelung, die wir zuletzt seit Mitte November angewandt hatten, haben wir Ausbrüche zu verzeichnen, die nach unseren Erkenntnissen vermutlich auf Besuche zurückzuführen sind. Wir stehen also vor der für alle Beteiligten unschönen Aufgabe, die Zahl der Besuche zu reduzieren. Und bei Besucherinnen und Besuchern mit Genehmigung wollen wir ebenfalls auf Nummer Sicher gehen.“ Ein fachgerecht, vor Ort und zeitnah vor dem Besuch erstellter Test gibt bei negativem Ergebnis einen belastbaren Hinweis darauf, dass die getestete Person zumindest nicht hochinfektiös ist.

Eine wichtige Information noch: Alle Ausnahmeregelungen, etwa für die Kinderklinik, die Palliativstation, die Intensivstationen, für Kreißsaal und Geburtenstation, bleiben bestehen.