Neue Besuchsregelung ab 1. Juni 2022

Ab 1. Juni 2022 gelten in unseren Betriebsstätten neue Regelungen für die Besuche bei Patientinnen und Patienten.

  • 1-1-1: Patientinnen und Patienten können ab dem ersten Tag ihres Aufenthalts pro Tag eine/n Besucher*in für eine Stunde empfangen.
  • Aktueller Test: besuchen darf, wer einen negativen, tagesaktuellen Test vorweisen kann. Der tagesaktuelle negative Test ist im Rahmen der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) vorgeschrieben und muss während des Besuches im Krankenhaus immer mitgeführt werden. Ein Nachweis des Impf- oder Genesenenstatus ist derzeit nicht notwendig.
  • MNS (Mund-Nase-Schutz-Maske): während des gesamten Aufenthalts ist ein medizinischer MNS verpflichtend zu tragen
  • Besucher*innen die gegen die Maskenpflicht verstoßen, werden einmal ermahnt, danach erfolgt ein Hausverbot.
  • Eine Terminvereinbarung ist nicht mehr notwendig.
  • Checkliste: Bei Betreten der Betriebsstätten ist ein Kontrollbogen auszufüllen. Formulare sind am Eingang hinterlegt. Sie können den Kontrollbogen auch vorab hier downloaden, ausdrucken und ausgefüllt zum Krankenbesuch mitbringen.
Bitte beachten Sie alle weiteren Regelungen auf unserer Seite Besucherinformation.

 

Eine Krankenschwester steht neben einem kranken Jungen im Krankenhausbett, der einen Verband am Arm hat. Im Hintergrund hängt ein Tropf. Ein roter Kreis mit dem Text "CORONA AKTUELL" ist rechts oben im Bild zu sehen.