Mehr als 100.000 ambulante und stationäre Patientinnen und Patienten kommen alljährlich zu uns. Für ihr Wohl arbeiten wir, für sie sind wir da.
Medizin und Menschlichkeit gehören für uns zusammen. Wir möchten uns um Sie kümmern, im Krankenhaus und danach.
Die Klinikum Bayreuth GmbH ist ein Krankenhaus der "maximalen Versorgungsstufe" in Oberfranken.
Die Klinikum Bayreuth GmbH ist ein Krankenhaus der maximalen Versorgungsstufe. Bei uns sind Sie am richtigen Ort.
In unseren Zentren arbeiten verschiedene Berufsgruppen aus unterschiedlichen medizinischen Disziplinen zusammen. Denn unser Ziel ist die beste Behandlung für Sie.
Vom Notfall bis zur Nachsorge: Wir sind rundum für Sie da. Dafür gibt es unsere Einrichtungen.
Ambulante medizinische Hilfe in den MVZs Bayreuth
Ambulante medizinische Hilfe im MVZ MedCenter Bayreuth.
Nach den jetzt vorliegenden Vorgaben der aktualisierten offiziellen Testverordnung sind Corona-Tests an vielen Stellen nicht mehr kostenfrei. Einrichtungen des Gesundheitswesens sind davon ausgenommen. Die Klinikum Bayreuth GmbH bietet daher an seiner Betriebsstätte Klinikum (Preuschwitzer Straße 101) weiterhin kostenfreie Tests an. Wichtig: Diese Tests sind grundsätzlich ausschließlich für Besuche bei Patientinnen und Patienten in beiden Betriebsstätten – Klinikum und Hohe Warte – vorgesehen. Die Klinikum Bayreuth GmbH ist nicht befugt, Testzertifikate auszustellen, die ggf. an anderen Orten genutzt werden könnten. Die Teststelle im Foyer des Klinikums ist von Montag bis Freitag von 15 bis 17 Uhr geöffnet, an Samstagen und Sonntagen von 14 bis 16 Uhr. Am kommenden Wochenende, 2. und 3. Juli, besteht an der Hohen Warte keine Testmöglichkeit. Besucherinnen und Besucher der Hohen Warte können die Teststelle im Klinikum nutzen. An den folgenden Wochenenden sind Tests an der Hohen Warte zwischen 14 und 16 Uhr möglich. Ziel ist es, auch an der Klinik Hohe Warte eine Abstrichstelle zu führen, die an allen Tagen der Woche zur Verfügung steht. Dafür werden derzeit Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gesucht.
Ansonsten gelten die Besuchsregelungen weiter: