Weiterhin kostenfreie Corona-Tests im Klinikum Bayreuth

Nach den jetzt vorliegenden Vorgaben der aktualisierten offiziellen Testverordnung sind Corona-Tests an vielen Stellen nicht mehr kostenfrei. Einrichtungen des Gesundheitswesens sind davon ausgenommen. Die Klinikum Bayreuth GmbH bietet daher an seiner Betriebsstätte Klinikum (Preuschwitzer Straße 101) weiterhin kostenfreie Tests an. Wichtig: Diese Tests sind grundsätzlich ausschließlich für Besuche bei Patientinnen und Patienten in beiden Betriebsstätten – Klinikum und Hohe Warte – vorgesehen. Die Klinikum Bayreuth GmbH ist nicht befugt, Testzertifikate auszustellen, die ggf. an anderen Orten genutzt werden könnten. Die Teststelle im Foyer des Klinikums ist von Montag bis Freitag von 15 bis 17 Uhr geöffnet, an Samstagen und Sonntagen von 14 bis 16 Uhr. Am kommenden Wochenende, 2. und 3. Juli, besteht an der Hohen Warte keine Testmöglichkeit. Besucherinnen und Besucher der Hohen Warte können die Teststelle im Klinikum nutzen. An den folgenden Wochenenden sind Tests an der Hohen Warte zwischen 14 und 16 Uhr möglich. Ziel ist es, auch an der Klinik Hohe Warte eine Abstrichstelle zu führen, die an allen Tagen der Woche zur Verfügung steht. Dafür werden derzeit Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gesucht.

Ansonsten gelten die Besuchsregelungen weiter:

  • 1-1-1: Patientinnen und Patienten können ab dem ersten Tag ihres Aufenthalts pro Tag eine/n Besucher*in für eine Stunde empfangen.
  • Aktueller Test: besuchen darf, wer einen negativen, tagesaktuellen Test vorweisen kann. Der tagesaktuelle negative Test ist im Rahmen der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) vorgeschrieben und muss während des Besuches im Krankenhaus immer mitgeführt werden. Ein Nachweis des Impf- oder Genesenenstatus ist derzeit nicht notwendig.
  • MNS (Mund-Nase-Schutz-Maske): während des gesamten Aufenthalts ist ein medizinischer MNS verpflichtend zu tragen
  • Besucher*innen die gegen die Maskenpflicht verstoßen, werden einmal ermahnt, danach erfolgt ein Hausverbot.
  • Eine Terminvereinbarung ist nicht mehr notwendig.
  • Checkliste: Bei Betreten der Betriebsstätten ist ein Kontrollbogen auszufüllen. Formulare sind am Eingang hinterlegt. Sie können den Kontrollbogen auch vorab hier downloaden, ausdrucken und ausgefüllt zum Krankenbesuch mitbringen.

 

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