Mehr als 100.000 ambulante und stationäre Patientinnen und Patienten kommen alljährlich zu uns. Für ihr Wohl arbeiten wir, für sie sind wir da.
Medizin und Menschlichkeit gehören für uns zusammen. Wir möchten uns um Sie kümmern, im Krankenhaus und danach.
Die Klinikum Bayreuth GmbH ist ein Krankenhaus der "maximalen Versorgungsstufe" in Oberfranken.
Die Klinikum Bayreuth GmbH ist ein Krankenhaus der maximalen Versorgungsstufe. Bei uns sind Sie am richtigen Ort.
In unseren Zentren arbeiten verschiedene Berufsgruppen aus unterschiedlichen medizinischen Disziplinen zusammen. Denn unser Ziel ist die beste Behandlung für Sie.
Vom Notfall bis zur Nachsorge: Wir sind rundum für Sie da. Dafür gibt es unsere Einrichtungen.
Ambulante medizinische Hilfe in den MVZs Bayreuth
Ambulante medizinische Hilfe im MVZ MedCenter Bayreuth.
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Datenschutzbeauftragter der Klinikum Bayreuth GmbH:
Bernhard LindnerKlinikum Bayreuth GmbHPreuschwitzerstraße 10195445 Bayreuth
0921 400-2046 0921 400-882045 datenschutz@klinikum-bayreuth.de
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz,Postfach 221219, 80502 München
1. Name der verantwortlichen Stelle
Klinikum Bayreuth GmbHRegistergericht: Amtsgericht BayreuthHandelsregisternummer: HRB 3902
2. Geschäftsführung
Dr. Joachim Haun
3. Mit der Leitung der Datenverarbeitung beauftragte Personen
Robert Heidenreich
4. Anschrift der verantwortlichen Stelle
Klinikum Bayreuth GmbHPreuschwitzer Straße 10195445 Bayreuth
5. Zweckbestimmung der Datenerhebung, -verarbeitung oder –nutzung
Krankenhäuser sind nach § 2 Nr. 1 Krankenhausfinanzierungsgesetz Einrichtungen, in denen durch ärztliche und pflegerische Hilfeleistung Krankheiten, Leiden oder Körperschäden festgestellt, geheilt oder gelindert werden sollen oder Geburtshilfe geleistet wird und in denen die zu versorgenden Personen untergebracht und verpflegt werden können.Um diese Aufgaben wahrnehmen zu können, muss das Krankenhaus für folgende Zwecke Daten erheben, verarbeiten und nutzen:
6. Beschreibung der betroffenen Personengruppe und der diesbezüglichen Daten oder Datenkategorien
7. Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen die Daten mitgeteilt werden können
Eine Datenübermittlung erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des §301 + §302 SGB V oder anderer Rechtsvorschriften an:
8. Regelfristen für die Datenlöschung
Der Gesetzgeber hat vielfältige Aufbewahrungspflichten und -fristen erlassen. Nach Ablauf dieser Fristen werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung erforderlich sind.
9. Geplante Datenübermittlung in Drittstaaten
Es findet keine Übermittlung statt.